Steuern: Arbeitszimmer wieder absetzbar

Abgelegt unter: Steuerrecht — usch

Die deutschen Finanzämter wurden aktuell vom Bundesfinanzministerium darüber informiert, dass ab sofort gemäß einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers wieder gegeben ist. Lehrer und vergleichbare Berufsgruppen dürfen die voraussichtlichen Kosten von bis zu 1250 Euro vorerst als Freibetrag auf der Steuerkarte eintragen lassen. mehr lesen…mehr lesen

Powered by WordPress - Brennholz - Verbraucherschutz