Steuerhinterziehung

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Das kann wirklich böse enden: Steuerhinterziehung wird in Deutschland als Straftat § 370 AO der Abgabenordnung (AO) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Der Grundtatbestand der Steuerhinterziehung ist ein Vergehen und war geregelt durch die frühere Qualifikation in § 370a AO a.F. sogar ein Verbrechen. Steuerhinterziehung ist sogar schon im Versuch strafbar. mehr lesen…mehr lesen

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