“Echte Abzocke” funktioniert auch außerhalb des Internets. Ein angeblicher Ticket-Verkäufer hat im westfälischen Siegen über Wochen wertvolle Veranstaltungstickets verkauft. Geprellte Opfer berichten von Einzelfall-Schäden von über 1000 Euro z.B. für Eintrittskarten für Rock am Ring oder Bundesliga-Spiele. Kurz bevor die Sache platzte verschwand der Eigentümer des Shops und hinterließ ein “Wegen Krankheit geschlossen” an der Ladentür im Siegener Zentrum. mehr lesen…
Das Problem an der aktuellen Verbraucherschutz-Diskussion in Deutschland ist, dass dem Bedürfnis nach Schutz seitens des Gesetzgebers nicht mit dem Nachdruck entsprochen wird, wie es z.B. Diskussionen aus dem Bereich des Gesundheitsschutzes fordern. Man stelle sich mal vor: Der Warnhinweis “Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit” dürfte ganz klein auf der Innenseite der Verpackung von Zigaretten angelegt werden…. mehr lesen…
Ein Opfer aus dem Raum Karlsruhe war auf der Seite geburtstags-infos.de auf einen Nutzlosdienst herein gefallen. Nachdem er sich zu zahlen geweigert hatte flatterte ihm Post von einer Inkasso-Anwältin Katja Günther ins Haus. Das war zuviel: Der Karlsruher ärgerte sich und verklagte die Münchener Anwältin auf Schadenersatz.
Das Amtsgericht Karlsruhe gab ihm Recht. Wegen des unauffällig angebrachten Preishinweises sei das Angebot ausgelegt, um, “Internetbenutzer zu täuschen über die Kostenpflichtigkeit des Angebots” so die Richterin. Es gibt daher keinen Vertrag zwischen den Seitenbetreibern und dem Opfer – und damit auch keine Zahlungspflicht.
Dass die Münchner Inkasso-Rechtsanwältin trotzdem versuchte, bei dem Opfer Geld einzutreiben, wertete das Amtsgericht (Urteil v. 12.08.2009 – Az. 9 O 93/09) als “Beihilfe zu einem versuchten Betrug”. Daher muss sie dem Betroffenen nun Schadensersatz bezahlen – nämlich die Kosten für seinen Rechtsanwalt. Auch die Prozesskosten in Höhe von rund 150 Euro werden fällig.
Anwalt Benedikt Klas sprach gegenüber Augsburger Allgemeine Online von einem Urteil mit Signalwirkung: “Ich habe die Hoffnung, dass sich jetzt noch mehr Menschen gegen ungerechtfertigte Forderungen zur Wehr setzen”, sagte er. Zudem hätten es Gerichte jetzt einfacher. Wenn sie über ähnliche Fälle zu entscheiden haben, könnten sie sich an dem aktuellen Urteil orientieren.
Mit über 100.000 Seitenaufrufen für ein einziges Thema hat das Verbraucherschutzforum www.verbraucherschutz.tv eine neue Rekordmarke gesetzt. Das Interesse nach Informationen rund um den Download-Dienst 99downloads.de einer Hamburger Anbieterfirma lässt nicht nach. Zig-Tausende fühlen sich abgezockt und hoffen im Netzwerk auf Hilfe. mehr lesen…
Vorgang: Abofallen sind im Internet weit verbreitet. Dabei lassen sich die Anbieter immer wieder neue Methoden einfallen, um Verbraucher geschickt auszutricksen. In diesem Monat erregte die Firma Funmobile 8383 Copyright Management mit einer dreisten Masche die Aufmerksamkeit von OpSec (vormals P4M- Die InternetAgenten) und veranlasste die Mitarbeiter dazu, ihr den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Juli zu verleihen.
Die Masche des Schwarzen Schafes: Durch eine Benachrichtigung auf Facebook über einen IQ-Test, den angeblich auch schon Freunde gemacht haben, wurden Verbraucher – wie OpSec in diesem Monat von Usern gemeldet wurde – von der Firma Funmobile 8383 Copyright Management, die ihren Sitz in Hongkong hat, auf die Seite http://de.funtest.me/?a=599&l=5002099 gelockt.
Der Test besteht aus nur wenigen Fragen, wie z. B. „Wer war der erste Mann auf dem Mond?“. Um das Testergebnis zu erhalten, muss man sein Geschlecht, seine Mobilfunknummer und den Namen seines Mobilfunkanbieters angeben. Laut den Verbrauchermeldungen erhielten die betroffenen User später per SMS Nachrichten des Anbieters wie „Schachspielen trainiert Dein Gehirn“. Die böse Überraschung folgte jedoch erst mit Erhalt der Mobilfunkrechnung. Wöchentlich wurden den Nutzern teure SMS von der Firma Funmobile 8383 Copyright Management berechnet. mehr lesen…
Das Erfolgsrezept von Download- und Abo-Fallen wie 99downloads.de ist der konsequente Aufbau einer bedrohlichen Kulisse, vor deren Hintergrund Opfer oft zahlen, obwohl die Rechtslage eine ganz andere ist. Das Landgericht Mannheim hat mit einem aktuellen Urteil Drohung mit Betrugsanzeige verboten und damit tausenden bedrohten Kindern und Jugendlichen eine Tonnen schwere Last von den Schultern genommen. mehr lesen…
Das 14-jährige Mädel hat sich mit der e-Mail-Adresse bei einem Abzockerdienst angemeldet: a.-l.zinselmann (at) zipp.de – nur mal als Beispiel. Natürlich hat sie falsche Angaben gemacht zur Adresse, trotzdem ist der Brief vom Anwalt bei ihr angekommen – per Post. Wie geht das? mehr lesen…
Es ist eine Vermutung, aber wenn man oft mit Betroffenen von Abo-Fallen zu tun hat, dann fällt auf, dass Betreiber wie opendownload.de oder 99 downloads.de oft über eine ladungssichere Postadresse verfügen, obwohl beim vermeintlichen Vertragsabschluss nur eine e-Mail-Adresse angegeben wurde. Woher kommt diese Adresse? Im folgenden Link ein Erklärungsversuch von verbraucherschutz.tv.
9Live, 1Live und Pro7 schalten aktuell so genannte Call-In-Gewinnspiele in den Werbepausen. Auch Minderjährige dürfen daran teilnehmen. Die Landesmedienanstalten hatten diese Glücksspiele für ab 14-jährige durch eine Regeländerung möglich gemacht. mehr lesen…
verbraucherschutz.tv bietet Schulen, Vereinen und weiteren interessierten Gruppen Referate und Workshops zu den Themen “Sicheres Surfen im Internet” und “Vorsicht Abzocke” an. Die Kurse können abgehalten werden in Gruppen von bis zu 30 Personen und sind so aufgebaut, dass insbesondere die Interessen von Jugendlichen exakt getroffen werden. Vorerst können diese Seminare nur in Nordrhein-Westfalen angeboten werden – weitere Bundesländer bei Übernahme der konkret anfallenden Reisekosten für den Referenten. mehr lesen…