Späte Ehrichkeit kann Steuersündern teuer werde

Steuerhinterzieher, die sich selbst anzeigen, können nur noch auf Strafffreiheit setzen, wenn sie eine Grenze unterschreiten: Ab 50.000 Euro hinterzogene Steuern tut’s weh! Union und FDP verständigten sich jetzt darauf, die Selbstanzeige-Regeln deutlich zu verschärfen.

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Freiheitsstrafe statt Geldstrafe schon bei mittelschwerer Steuerhinterziehung

Abgelegt unter: Juristische Texte,Steuerstrafrecht — usch

Nach § 47 Absatz 1 StGB sollen die Gerichte keine Freiheitsstrafen von unter 6 Monaten (sog. kurze Freiheitsstrafen) verhängen – stattdessen sollen entsprechende Geldstrafen verhängt werden. Nur wenn besondere Tatumstände oder die Persönlichkeit des Täters es *verlangen* soll ein kurze Freiheitsstrafe verhängt werden. mehr lesen…mehr lesen

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