Rechtsanwälte Ebener & Siebold möchten an dieser Stelle über einige unbekannte und in der breiten Öffentlichkeit nicht diskutierte Änderungen des SGBII berichten: Hier ist an erster Stelle die Verschärfung der Überprüfungsmöglichkeiten der oftmals rechtswidrigen Bescheide der Arbeitsgemeinschaften / Jobcenter / Optionskommunen zu nennen: Bisher konnten Betroffene eine Überprüfung der Bescheide auch nach deren Bestandskraft gemäß § 44 SGB X vier Jahre lang herbeiführen. mehr lesen…
Nachdem der Richter am Amtsgericht Herford, Helmut Knöner, mit seinen Auftritten unter anderem in der Sendung „Stern-TV“ (RTL) sowie in diversen Veröffentlichungen in der Presse für Aufsehen gesorgt und massenhaft Temposünder freigesprochen hat, stellt sich erneut die Frage nach der Rechtsgrundlage für die Anfertigung von Lichtbildern von Straßenverkehrsteilnehmern. Genau diese Fragen hatten die Rechtsanwälte der Kanzlei Töterlöh 44 aus Paderborn bereits im November 2009 dem Amtsgericht Herford in Person des Richters Knöner vorgelegt. Hintergrund war ein Geschwindigkeitsverstoß außerorts mit einer Überschreitung um 26 km / h. mehr lesen…
Im kritischen Beitrag der ZDF-Redaktion “Recht brisant” zum Thema “Gesetzlicher Mindestlohn” war die Kompetenz von Friedrich W. Ebener – Fachanwalt für Arbeitsrecht – gefragt. Der Experte aus Gelsenkirchen erteilte der “Lückenhaften Gesetzgebung” eine Abfuhr und forderte insbesondere einen branchenübergreifenden Mindestlohn. mehr lesen…
Viele Anleger zeichneten RWB-Anlagen, weil sie dahingehend beraten wurden, dass sie sich als sichere Altersvorsorge eignen. Die meisten Anleger wurden weder darüber aufgeklärt, dass sie sich unternehmerisch beteiligen und damit ein Teil- bzw. Totalverlustrisiko besteht. Noch wurden ihnen die Risiken des “Blind Pool-Systems” sowie das Risiko der Fungibilität erläutert. mehr lesen…
In einem Urteil des 2. Senates des Bundesarbeitsgerichts wurde am 10.06.2010 die Unwirksamkeit einer Kündigung einer Verkäuferin im Einzelhandel festgestellt. Die Verkäuferin – sie war mehr als 31 Jahre im Betrieb tätig – hatte zwei nicht ihr gehörende Pfandbons im Wert von insgesamt 1,30 € zu ihrem eigenen Vorteil eingelöst. Die Mitarbeiterin wurde wegen eines dringenden Tatverdachts fristlos hilfsweise fristgemäß gekündigt. Das Bundesarbeitsgericht machte in seiner Entscheidung deutlich, dass zwar ein schwerwiegender Vertragsverstoß vorliege. Er berühre den Kernbereich der Arbeitsaufgaben einer Kassiererin und habe damit trotz des geringen Werts der Pfandbons das Vertrauensverhältnis der Parteien objektiv erheblich belastet. Im Rahmen einer vorzunehmenden Abwägung gelangte das Gericht jedoch zu Gunsten der Klägerin zu dem Ergebnis, dass sie über drei Jahrzehnte ohne rechtlich relevante Störungen im Betrieb beschäftigt war und hierdurch ein hohes Maß an Vertrauen erworben habe. Dieses Vertrauen könne nicht durch den in vieler Hinsicht atypischen und einmaligen Kündigungssachverhalt vollständig zerstört werden. Im Rahmen der Abwägung sei auch auf die vergleichsweise geringfügige wirtschaftliche Schädigung des Arbeitgebers Bedacht zu nehmen, so dass eine Abmahnung als milderes Mittel gegenüber einer Kündigung angemessen und ausreichend gewesen wäre. mehr lesen…
Eltern schwerbehinderter Kinder müssen weiter mit den niedrigen Hartz-IV-Leistungen für ihren Nachwuchs auskommen – zumindest noch bis Ende des Jahres. Das gibt der Regierung Zeit, das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und die monatlichen Regelsätze neu zu berechnen. Aufgrund der Behinderung ihrer Kinder bekommen Eltern erst einmal nicht mehr Unterstützung – das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel am Donnerstag. 6. Mai, entschieden und die Klage einer Familie aus Gelsenkirchen abgelehnt, die für ihren heute sechsjährigen Sohn einen Mehrbedarf wegen Schwerbehinderung geltend gemacht hatte (Az.: B 14 AS 3/09 R).
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Die KOOPERATION FONDSSCHADEN wird von der Rechtsanwaltskanzleien Strube Fandel Rechtsanwälte www.strube-fandel.de aus Köln und Düsseldorf, der Kanzlei Tinner & Esser www.kanzlei-im-kuhviertel.de aus Münster und der Kanzlei ZagniRechtsanwalt www.zagni-recht.de aus Stuttgart gebildet. Verantwortliche Ansprechpartner der Kanzleien sind die Rechtsanwälte Jochen Esser aus Münster, Hartmut Strube aus Düsseldorf und Patrick M. Zagni aus Stuttgart. Alle Ansprechpartner sind FACHANWÄLTE FÜR BANK- UND KAPITALMARKTRECHT. mehr lesen…
Zur Zeit erhalten viele Anleger unliebsame Post von ihren Schiffsfonds. Wegen Liquiditätsproblemen verlangt die Gesellschaft die getätigten Ausschüttungen zurück. Offensichtlich hat es sich bei diesen Ausschüttungen um gewinnunabhängige Ausschüttungen gehandelt, so dass sie unter dem Vorbehalt der Rückzahlung stattfanden. Es steht sogar zu befürchten, dass einige Anleger Geld nachschiessen müssen.
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Anwälte Ebener & Siebold bringen Sozialrecht auf den Punkt: Keine Proratisierung von Berufskrankheitrente bei Erwerbsbiografien entsprechend dem Gefährdungsanteil im Geltungsbereich des Sozialversicherungsrechtes von ehemaligen jugoslawischen Teilrepubliken. mehr lesen…
“Das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.06.2009″, so Anwalt Peter Hahn, “sollte die weiteren 4.000 Lehman-Anleger aus dem Hamburger Raum ermutigen, ihre Schadensersatzansprüche gegen die Haspa außergerichtlich bzw. gerichtlich geltend zu machen. Die Chancen stehen im Allgemeinen nicht schlecht.” Die Anlegerschutzkanzlei Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) vertritt zahlreiche Erwerber von Lehman-Zertifikaten gegenüber der Haspa bzw. verschiedenen anderen Banken. Hahn Rechtsanwälte haben gegen die Haspa bisher eine Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. In mehreren anderen Fällen hat hrp für ihre Mandanten außergerichtliche Vergleiche mit der Haspa mit erheblichen Quoten erzielen können. mehr lesen…