Abgeltungsteuer – Checkliste zum Jahreswechsel

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Ab dem 01.01.2009 werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen sowie Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur an, wenn die Einnahmen den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 EURO für Ledige und 1.602 EURO für Verheiratete übersteigen. Damit sie zum Jahreswechsel nichts wichtiges vergessen, hilft Ihnen die nachfolgende Checkliste von Abgeltungsteuer.de:
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Glossar zur Abgeltungsteuer

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Mit einem “Glossar zur Abgeltungsteuer” will der Mannheimer Rechtsanwalt Thomas Disque sein Portal www.abgeltungsteuer.de weiteren Kompetenz-Vorsprung verleihen. Von A- Z werden die Begrifflichkeiten rund um die neue Steuer erklärt. Hier mal ein Beispiel zum Fachbegriff “Bestandsschutz”

Aktuell günstig im Angebot: Aktien!

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Aktien kaufen, wenn die Kanonen donnern, verkaufen, wenn die Violinen spielen. Diese alte Börsenweisheit ist aktueller denn je. Selten donnerten die Kanonen heftiger als in diesem Herbst. Ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um Aktien zu kaufen?
Verunsichert durch eine immer weiter um sich greifende Finanzkrise und getrieben von Rezessionsängsten sind derzeit fast alle wichtigen Indizes auf Talfahrt. Ein Hauch von Hysterie liegt über den Börsenparketts. Selbst abgeklärte Profis trennen sich unter dem Eindruck des Herdentriebs von ihren Beständen. Man könnte meinen, dies sei nun für Privatanleger der richtige Zeitpunkt, in Aktien zu investieren. Aber kann man auch wirklich sicher sein, dass die Talsohle bereits erreicht ist und nicht neue Schreckensmeldungen die Kurse noch weiter nach unten drücken? mehr lesen…mehr lesen

Kirchensteuer und Abgeltungssteuer

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Die Kirchensteuer wird wie die Abgeltungsteuer und der Solidaritätszuschlag ­direkt von der Depotbank abgeführt. Voraussetzung ist, dass der Kapitalanleger den Abzug der Kirchensteuer bei der Bank beantragt hat. Aber es gibt Gestaltungsmöglichkeiten. mehr lesen…mehr lesen

Erbschaftsteuer mit einem s in der Tagesschau

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Ja wie denn nun – als ich neulich einen Newsletter an ein paar hundert Leute mit dem Titel Erbschaftssteuer versendet hatte, blieb mir doch das Herz stehen, als ich nach Versand das “doppelte S” bemerkte. Das schreibt man nämlich nur mit einem S – genau wie Abgeltungsteuer. Neulich in der Tagesschau hatte auch jemand Erbschaftsteuer mit zwei S geschrieben. Das blieb rund zwei Minuten eingeblendet und wird wohl dafür sorgen, dass wieder ein paar Millionen Menschen mehr Erbschaftsteuer falsch schreiben werden. Dieser Verantwortung sollteman sich in großen Volksmedien bewusst sein… mehr lesen…mehr lesen

Abgeltungsteuer und Anlageverluste

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In turbulenten Börsenzeiten kommt den Verlusten eine besondere steuerliche Bedeutung zu. Denn mit Hilfe der Verlustverrechnung können steuerpflichtige Gewinne gemindert oder vielleicht sogar ganz vermieden werden. Gerade im Hinblick auf die nahende Abgeltungsteuer kann es sich lohnen, jetzt zu handeln. Bis zum 31.12.2008 unterschied die Einkommensteuer zwischen steuerpflichtigen Kapitalerträgen und – außerhalb der Spekulationsfristen – nicht steuerbaren Vermögensmehrungen. Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 geht ein Systemwechsel einher. Zukünftig unterliegen bei abgeltungsteuerpflichtigen Kapitalanlagen auch Wertzuwächse der Abgeltungsteuer und zwar unabhängig von der Haltedauer. Negative Einnahmen aus Kapitalvermögen können ab 2009 weder im Jahr ihrer Entstehung noch in späteren Jahren mit anderen Einkunftsarten (z.B. Vermietungseinkünften) ausgeglichen werden. Verluste aus der Veräußerung von Aktien können zukünftig nur noch mit Aktienveräußerungsgewinnen verrechnet werden. mehr lesen…mehr lesen

Abgeltungsteuer

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Im Rahmen des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 hat der Gesetzgeber umfassende Neuregelungen zur Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen eingeführt. Diese soll zum 1.1.2009 gänzlich neuen Regeln unterworfen und dabei deutlich vereinfacht werden. mehr lesen…mehr lesen

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