Der T6 – die Abkürzung steht für „Transporter der 6. Baureihe“ ist das aktuelle Transporter- und Multivan-Modell von Volkswagen und steht in der Nachfolge des legendären VW-Bullis, der als „T1“ Teil des deutschen Wirtschaftswunders war und als bezahlbares Nutzfahrzeug konzipiert worden war. Über die Jahre hat sich die Modellreihe eine gute Vertrauensbasis geschaffen und auch teils Kultstatus bewiesen. Allerdings: Mit der Einführung des T5 und vielleicht schon früher bei der Verabschiedung des Heckmotors beim T4 bekam der gute Ruf zunehmend Risse, ohne dass das am Erfolgsmodell irgendetwas änderte.

Heute stellt der T6 in seinen Varianten Transporter, Multivan und Wohnmobil nicht einen solchen Totalausfall wie der T5 2.0 BiTurbo dar, es häufen sich aber dennoch modelltypische Motorschäden, die auf teils auf Konstruktionsfehlern, teils auf Materialschwächen beruhen, aber stets im Zusammenhang mit den typischen Themen aus dem Dieselskandal stehen. Konnte man früher beim VW Transporter von Laufleistungen über 300.000 Kilometern ausgehen, so fallen aktuelle T6 schon mit niedrigen Laufleistungen mit Motorschäden auf der Autobahn auf. Besonders signifikant sind Motorschäden zwischen 70.000 und 120.000 Kilometern. Es geht jeweils ein deutlich erhöhter Ölverbrauch voraus. Daher spricht man mittlerweile auch beim T6 vom Öltod – eine Begrifflichkeit, die eigentlich für den T5 erfunden wurde.

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Was ist los mit dem T5? Tausende von VW-Bullis der Vorgängerversion T5 haben kapitale Motorschäden erlitten. Da diese sich immer durch stark erhöhten Ölverbrauch ankündigten, etablierte sich schnell die Begrifflichkeit „Öltod“ denn Probleme mit der Motorölqualität waren und sind letztendlich Auslöser des Schadens. Der Fall steht aufgrund mehrerer Gutachten mittlerweile vor dem Abschluss, denn kaum eine ernst zu nehmende Stimme streitet einen vorliegenden Konstruktionsfehler im Bereich der AGR-Kühlung noch ab. VW weigert sich aber dennoch, die Verantwortlichkeit für die konstruktionsbedingten Motorschäden zu übernehmen und die T5-Besitzer entsprechend zu entschädigen. Betroffene Öltod-Opfer müssen ihre berechtigten Ansprüche in den meisten Fällen juristisch durchsetzen. Es bestehen sehr gute Chance 80 % der Kosten für die aufwendige Reparatur (Austauschmotor + AGR-Kühler + Turbo) im Rahmen eines Vergleichs ersetzt zu bekommen. Der Schadenersatz richtet sich dabei nach dem Kilometerstand.

Natürlich können Bus-Besitzer ihre Ansprüche auch noch im Dieselskandal feststellen lassen. Der BGH hat entschieden, dass T6 Besitzern die Erstattung des sogenannten Differenzschadens zusteht. Mehr Infos dazu: “BGH zum Differenzschaden beim T6”. Allerdings: Aufgrund der Wertstabilität eines Bullis rechnet sich so ein Verfahren meist nicht.

Die Bulli-Gemeinde ist mittlerweile auf den Nachfolger T6 umgestiegen. Leider scheint es, als ob die Öltod-Thematik sich hier konsequent fortsetzt. Viele der tatsächlich aufgetretenen Motorschäden lassen sich wiederum auf den Ausfall von Bauteilen aus der Abgasaufbereitung zurückführen. So scheinen die im Rahmen der Aufarbeitung des Dieselskandals vorgenommenen Updates das AGR-Ventil zu überfordern. Beschädigte AGR-Ventile sind immer öfter Ursache für kapitale Motorschäden, die vornehmlich die 204-PS-Variante des T6 treffen und in der Analyse dem T5-Öltod gleichen.

Das Motor-Problem T6

Die Motoranordnung und die Verteilung der für die Abgasregelung verantwortlichen Bauteile ist thermisch nicht gut gelöst und provoziert hohe Temperaturen, insbesondere unter Last oder im Stadtverkehr. Durch die Updates bekommen die Elemente der Abgasreinigung aber noch mehr zu tun. Einen Puffer gibt es nicht. Der Motor läuft permanent zu heiß, das wirkt sich auf die Lebenserwartung aller Bauteile aus. Die Minimallaufleistung von 250.000 Euro wird ohne größere Reparaturen selten erreicht. VW ist sich dabei aber keinerlei Schuld bewusst, wobei zumindest die Updates, die den Motoren nicht guttun, vermeidbar gewesen wären, wenn man den T6 von Anfang an optimal auf die Anforderungen der Schadstoffklasse 6 angepasst hätte.

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