Lehman-Opfer: Positives Urteil gegen die TARGO-Bank
Und wieder ein Urteil, das Lehman-Opfer und Kunden der TARGO-Bank freuen dürfte. Das Landgericht Essen hat die TARGO-Bank mit Urteil vom 17.11.2010 in einem von der Dortmunder Anwaltskanzlei Wegmann, Canpalat, Brinkmann & Koch erstritten Urteil verpflichtet, an eine Anlegerin 5100 Euro plus Zinsen gegen die Rückübertragung von Lehmann-Zertifikaten zurück zu erstatten Die Klägerin hatte über Jahre ein Wertpapierdepot durch die TARGO-Bank verwalten lassen und hier in unterschiedlichste Fonds, Wertpapiere und Zertifikate investiert. Im Mai 2007 erwarb die Mandantin fünf Lehman-Zertifikate zum Preis von 5000 Euro, obwohl ein nur Monate zuvor erstelltes und aktiviertes Risikoprofil diese Zeichnung eigentlich hätte verhindern müssen. mehr lesen…